Neue Satzung gegen Zweckentfremdung beschlossen
In der letzten Sitzung des Planungsausschusses wurde von der Bochumer Rathauskoalition eine neue Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum beschlossen. Ziel ist es, dem zunehmenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum wirksam zu begegnen.
Die sogenannte Wohnraumschutzsatzung greift dann, wenn Wohnraum zweckentfremdet wird – zum Beispiel durch Leerstand über mehr als sechs Monate oder durch Abriss ohne anschließende Schaffung von Ersatzwohnraum. Solche Fälle sind künftig genehmigungspflichtig. Wird keine Genehmigung eingeholt, kann die Stadt Maßnahmen anordnen – bis hin zu Bußgeldern oder einer verpflichtenden Wiederzuführung zur Wohnnutzung.
Hintergrund ist die angespannte Lage auf dem Bochumer Wohnungsmarkt: Die Mietpreise steigen, es gibt eine hohe Nachfrage, gleichzeitig entstehen aufgrund der Baukrise deutlich weniger neue Wohnungen. Besonders betroffen sind Haushalte mit geringem Einkommen. In Bochum stehen laut Zensus rund 3.000 Wohnungen bereits seit über einem Jahr leer – ein ungenutztes Potenzial, das dringend gebraucht wird.
Mit der Satzung setzt Bochum eine zentrale Empfehlung aus dem Handlungskonzept Wohnen um. Das Ziel: Bestehenden Wohnraum aktivieren, statt ihn brachliegen zu lassen. Eigentümer sollen angesprochen und zur Reaktivierung ihrer Immobilien motiviert werden – notfalls auch mit ordnungsrechtlichen Mitteln.
Bochum ist mit diesem Schritt nicht allein. Auch Städte wie Köln, Düsseldorf, Münster oder Bonn haben bereits gute Erfahrungen mit vergleichbaren Satzungen gemacht. Dort konnten beispielsweise Wohnungen, die über längere Zeit für die Kurzzeitvermietung oder aus spekulativen Gründen leerstanden, wieder dem regulären Mietmarkt zugeführt werden.
Die Bochumer Satzung setzt bewusst einen anderen Schwerpunkt: Statt auf Kurzzeitvermietungen zielt sie auf langfristigen Leerstand in Mehrfamilienhäusern – also dort, wo echte Wohnraumpotenziale bestehen. Der Grund: Anders als in stärker touristisch geprägten Städten wie Köln oder Düsseldorf stellt die Zweckentfremdung durch Plattformen wie Airbnb in Bochum derzeit noch kein relevantes Problem dar. Die Verwaltung wird die Entwicklung aber im Blick behalten und gegebenenfalls nachsteuern, falls sich die Situation verändert.
Ende Mai entscheidet der Rat endgültig. Die Satzung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt zunächst für fünf Jahre.
Weitere Infos zum Thema gibt es hinter folgenden Links:
https://bochum.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZcCjeqTOm71vS8kRe3zjcB8
https://www.radiobochum.de/artikel/plaene-gegen-wohnungsleerstand-in-bochum-2312228.html
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